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Orevia

Stempeln und Datenschutz

Stempeln ohne GPS: weniger Daten, weniger Probleme.

Orevia speichert die Uhrzeit, zu der die Person stempelt, und sonst nichts. Hier lesen Sie, was gespeichert wird, was nicht und warum das für eine Kanzlei oder ein KMU die am einfachsten zu handhabende Wahl ist.

  • Daten in der Europäischen Union
  • Keine Standortermittlung
  • Im Browser und auf dem Smartphone
Orevia auf dem Smartphone: Stempeln mit einem Tippen, ohne Standort

Was Orevia speichert und was nicht

Gespeichert wird

  • wer stempelt, Kommen oder Gehen, mit der Serverzeit;
  • wenn die Stempelung verspätet vom Telefon eintrifft (offline), die Uhrzeit des Telefons zum Abgleich;
  • das verbundene Gerät und etwaige Korrekturen, mit Begründung und Entscheidung.

Nicht gespeichert wird

  • der Standort, weder beim Stempeln noch zu anderen Zeitpunkten: Die App fragt keinen Standortzugriff an;
  • Fotos, Selfies oder biometrische Daten: Face ID und Fingerabdruck bleiben auf dem Telefon;
  • Kontakte, Browserverlauf oder andere Daten des Telefons.

Was das Gesetz sagt

Art. 4 des Gesetzes Nr. 300 vom 20. Mai 1970 (Arbeitnehmerstatut, „Statuto dei lavoratori“) erlaubt in der seit dem 8. Oktober 2016 geltenden Fassung Instrumente, aus denen sich eine Fernkontrolle der Beschäftigten ergeben kann, nur aus organisatorischen und betrieblichen Gründen, zur Arbeitssicherheit oder zum Schutz des Betriebsvermögens, nach vorheriger Kollektivvereinbarung oder, falls diese fehlt, nach Genehmigung durch die nationale Arbeitsaufsichtsbehörde (Ispettorato nazionale del lavoro) (Absatz 1).

Absatz 2 sieht hingegen vor, dass diese Regel

„nicht für die Instrumente gilt, die der Beschäftigte zur Erbringung der Arbeitsleistung verwendet, sowie für die Instrumente zur Erfassung von Zutritten und Anwesenheiten“.

Absatz 3 erlaubt die Verwendung der erhobenen Informationen für alle Zwecke des Arbeitsverhältnisses, sofern die Beschäftigten angemessen über die Nutzung der Instrumente und die Kontrollen informiert werden und die Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten eingehalten sind. Text auf Normattiva (italienisch).

Zur Ortung von Mitarbeitenden per Smartphone hat sich die italienische Datenschutzbehörde (Garante per la protezione dei dati personali) mehrfach geäußert und besondere Garantien verlangt: etwa in der Maßnahme vom 18. Mai 2016 und in der Vorabprüfung vom 8. September 2016 zur Anwesenheitserfassung über den Smartphone-Standort. Die Verordnung (EU) 2016/679 (GDPR) verlangt zudem, nur die notwendigen Daten zu verarbeiten (Grundsatz der Datenminimierung, Art. 5).

Warum Orevia sich gegen GPS entschieden hat

Eine Stempelung, die nur die Uhrzeit speichert, steht den Instrumenten zur Anwesenheitserfassung näher und verarbeitet weniger Personendaten. Es gibt keine Standorte, die aufbewahrt, geschützt oder erklärt werden müssten, und die Beziehung zum Team beginnt mit Vertrauen.

Ergänzend bietet Orevia eine Vorlage für den Datenschutzhinweis an Mitarbeitende zum Vervollständigen und Freigeben und erfasst jede Kenntnisnahme mit Datum, Uhrzeit und Kanal.

Diese Informationen sind allgemeiner Art und auf dem Stand vom 22. Oktober 2026: Sie ersetzen nicht die Prüfung des Einzelfalls, die dem Arbeitgeber als Verantwortlichem (titolare del trattamento) gemeinsam mit seinem Berater obliegt. SINAPSI S.R.L. verarbeitet die Daten im Auftrag der Organisation als Auftragsverarbeiter (responsabile del trattamento).

Einfaches Stempeln, ohne jemanden zu überwachen.

Wir zeigen Ihnen in einer 20-minütigen Demo, wie das Stempeln mit Orevia funktioniert.

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